Für jede kapitalbildende Versicherung, besteht ein Anspruch auf den Rückkaufswert. Der Rückkaufswert kommt bei vorzeitiger Kündigung eines rückkaufsfähigen Versicherungsvertrages zum Tragen.

Die Rückkaufswerthöhe kann, da bei Vertragsabschluss noch nicht alle Berechnungsgrundlagen bekannt sind, nicht garantiert werden. Zudem hat der Versicherungsnehmer keinen Anspruch darauf, seine eingezahlten Beiträge vollständig erstattet zu bekommen.