Tierhalter können sich mit einer Tierhalterhaftpflichtversicherung gegen Schadensansprüche Dritter schützen, die durch die Tierhaltung entstanden sind. Für kleinere Tiere ist keine solche Versicherung nötig, da sie in der Privathaftpflichtversicherung mit eingeschlossen sind. Die Tierhalterhaftpflichtversicherung ist nicht in jedem Bundesland vorgeschrieben.