Ein Umtauschrecht kann mit dem Antragsteller bei dem Abschluss einer Risiko-Lebensversicherung vereinbart werden. Zudem wird oftmals ein bestimmter Zeitraum festgelegt, in dem ein Umtausch möglich ist. Durch das Umtauschrecht kann der Vertrag in eine kapitalbildende Lebensversicherung umgewandelt werden. Der Versicherungsnehmer kann so ohne eine weitere Gesundheitsprüfung die Versicherung wechseln.