Für sämtliche Prämien und Beiträge aus Versicherungsverträgen wird die Versicherungssteuer erhoben. Die Steuer wird vom Versicherungsunternehmen abgeführt. Für die Berechnung wird immer der Jahresbeitrag zu Grunde gelegt.

Verschieden Versicherungen sind aufgrund ihrer sozialen Bedeutung von der Steuer nicht betroffen. Dazu zählen u.a. Lebensversicherungen, Krankenversicherungen, gesetzliche Sozialversicherungen, Berufsunfähigkeitsversicherungen und Erwerbsunfähigkeitsversicherungen.