Der Neuwert eines Gebäude wird durch die Versicherungssumme 1914 bestimmt. Die Baupreise aus dem Jahr 1914 werden dabei als Berechnungsgrundlage herangezogen. Durch den Neuwertfaktor werden im Anschluss die aktuellen Preise berücksichtigt. Durch diese Berechnung ist die Basis für die Versicherung immer stabil und es müssen keine kontinuierlichen Änderungen an der Versicherungssumme vorgenommen werden, um sie an die aktuellen Preise anzupassen.

Neu-, Um- und Anbauten müssen der Versicherung gemeldet werden, damit die Versicherungssumme entsprechend erhöht werden kann.