Die Kfz-Haftpflichtversicherung kann durch eine Kfz-Vollkaskoversicherung ergänzt werden. Hierbei werden sämtliche Schäden reguliert, die nicht schon von der Kfz-Teilkaskoversicherung gedeckt werden. Dies beinhaltet den Fall, wenn der Versicherte an einem Unfall beteiligt ist, ohne ihn zu verschulden zu haben oder der Unfallverschulder zahlungsunfähig oder durch Fahrerflucht nicht mehr auszumachen ist.

Der Versicherungsnehmer verpflichtet gegenüber seiner Kfz-Versicherung zum sorgsamen, pfleglichen und sachgerechten Umgang mit dem versicherten Fahrzeug. Kommt der Versicherungsnehmer diesen Verpflichtungen nicht nach oder handelt er vorsätzlich oder grob fahrlässig entfällt die Leistungspflicht der Kfz-Versicherung teilweise bis vollständig.