Die Voraussetzung für die Ermittlung des Zeitwertes anlässlich der Wohngebäude-Versicherung ist der Neuwert. Aus dem Neuwert abzüglich der Wertminderung, die sich aus dem Alter und der Abnutzung ergibt, errechnet sich der Zeitwert.
Zeitwert / Wohngebäude-Versicherung
von Lorenz Thaden | Nov 10, 2019 | 0 Kommentare