Die Voraussetzung für die Ermittlung des Zeitwertes anlässlich der Wohngebäude-Versicherung ist der Neuwert. Aus dem Neuwert abzüglich der Wertminderung, die sich aus dem Alter und der Abnutzung ergibt, errechnet sich der Zeitwert.
Die Voraussetzung für die Ermittlung des Zeitwertes anlässlich der Wohngebäude-Versicherung ist der Neuwert. Aus dem Neuwert abzüglich der Wertminderung, die sich aus dem Alter und der Abnutzung ergibt, errechnet sich der Zeitwert.