Zession ist ein anderer Ausdruck für Abtretung. In einem Abtretungsgeschäft wird der Gläubiger Zessionar und der Schuldner Zedent genannt.

Zession ist außerdem ein Fachbegriff für die Übernahme von Haftung im Rahmen eines Rückversicherungsvertrages. Wenn der Zessionar seinen Anteil am Schaden des Zedenten zu tragen hat, konkretisiert sich diese Haftung.