Im Rahmen einer Wohngebäudeversicherung werden Zuschläge in erster Linie für die Bauartklasse erhoben, wenn sie schlechter als I oder II ist. Des weiteren werden für die Erhöhung von Kostenpositionen, zusätzlichen Einschlüssen oder für die Absicherung von Elementarschäden Zuschläge erhoben.

Auch für Gefahrenerhöhungen, beispielsweise wenn Fußbodenheizungen, Klimaanlagen, Solaranlagen oder ein Schwimmbecken vorhanden sind, können Zuschläge verlangt werden. Gleiches gilt für ein Gebäude, das nicht ständig bewohnt wird.